Wiedereintritt

An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?

Wenden Sie sich bitte direkt an Pastor Rosenfeld, T. 04761 / 5650. Ihr Pastor vereinbart gerne ein Gespräch mit Ihnen. Ein Wiedereintritt oder eine Wiederaufnahme ist nicht mit einem hochnotpeinlichen Verhör verbunden, sondern ist ein Schritt, über den sich Ihr Pastor und Ihre Kirchengemeinde freut!

Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Kirche oder Gemeinschaft angehört haben.

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?

Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen einige Gesprächstermine voraus. Auf diese Weise können Sie unseren Glauben näher kennen lernen. Auch ein mehrfacher Gottesdienstbesuch im Vorfeld der Taufe ist wichtig.

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Nicht ausdrücklich. Nur wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden. Für Sie selbst erlebbar vollzieht sich der Wiedereintritt in jedem Fall durch die Teilnahme am Heiligen Abendmahl.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei einem Wiedereintritt werden die Daten über den Kirchenaustritt (wenn noch vorhanden: Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Kinder, Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In Niedersachsen müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

Wenn Sie wieder in unsere Kirche eintreten wollen, sprechen Sie uns an!
Wenden Sie sich an unser Kirchenbüro (T. 04761 / 5663) oder direkt an Pastor Rosenfeld (T. 04761 / 5650)

Kontakt

Pastor Volker Rosenfeld
Neues Feld 62
27432 Bremervörde
Tel.: 04761/5650
Fax: Fax 04761/73894

Kirchenbüro

Pfarramtssekretärin Birgit Meyer
Neues Feld 62
27432 Bremervörde
Tel.: 04761/5663
Fax: 04761/747365